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Wardrobing – Nein danke!

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Wardrobing

Kleidung online einzukaufen ist eines der praktischsten Dinge, die wir im Internet machen können. Einfach die Modelle auswählen, die wir tragen wollen, Bestellung abschicken und in wenigen Tagen wird sie bequem nach Hause zugestellt.

Da viele Online-Händler ihre Kunden und Kundinnen nicht vergraulen wollen, bieten sie die bequeme Zahlungsoption „Kauf auf Rechnung“ an. Auch ich schätze diese Möglichkeit, zuerst die Waren zu erhalten und dann zu bezahlen. Denn oft passt nicht jedes Kleidungsstück wie gewünscht und man muss es doch wieder als Retoure zum Verkäufer zurückgehen lassen.

In den vergangenen Jahren hat sich ein unschöner Trend bei den Käufern und Käuferinnen von Online-Mode breitgemacht, das sogenannte Wardrobing.

Wardrobing verursacht große finanzielle Schäden bei Händlern

Unter Wardrobing (bzw. Rückgabebetrug) versteht man den Gebrauch von gekauften Waren (sei es nun online oder im Geschäft), ohne die Absicht, sie zu kaufen, sondern sie nach Gebrauch wieder zurückzusenden oder zurück zu geben.

Wardrobing wird nicht nur bei hochwertiger Kleidung betrieben, sondern auch bei anderen Produkten, am ausgeprägtesten ist es allerdings bei teurer Mode, wie z. B. Abendkleider, die man nur für einen Anlass tragen will, zu beobachten.

An den getragenen und wieder zurückgesendeten Kleidungsstücken stellen die Händler oft Gebrauchsspuren fest, was den Wiederverkauf unmöglich macht.

Durch dieses gewissenlose Verhalten entstehen sowohl dem stationären als auch dem Online-Handel in Deutschland ein finanzieller Schaden von mehr als 400 Millionen Euro im Jahr.

Wie kann Wardrobing vermieden werden?

Da die Händler aufgrund des geltenden Widerrufsrechts kaum eine rechtliche Handhabe gegen Wardrober haben, müssen andere Wege beschritten werden, um dieses betrügerische Verhalten einzudämmen.

So geben manche Shops für jeden Einkauf, der nicht zurückgesendet wird, Rabatt für zukünftige Käufe. Ob dies allerdings Wardrobing reduziert, kann bezweifelt werden, denn schließlich wollen Wardrober für die bestellte Kleidung nichts zahlen, warum sollten sie sich mit geringen Preisnachlässen zufriedengeben?

Ein anderer und Erfolg versprechender Weg sind spezielle, am Kleidungsstück sichtbar angebrachte Hinweisettiketten, die der Käufer bzw. die Käuferin erst dann entfernen kann, wenn der Kauf des Kleidungsstücks erfolgt ist, ein typischer Ablaufprozess im stationären Handel, wie er schon von einigen großen Kaufhausketten seit einigen Jahren durchgeführt wird. Dort ist die Kleidung mit diebstahlsicheren Alarmetiketten ausgestattet.

Es ist nun auch möglich, über den Online-Handel bestellte Kleidung mit solchen Etiketten auszustatten. Zwar können die Käufer/innen diese auffallenden Hinweise selbst entfernen, doch wer Kleidung ohne dieses Etikett wieder an den Händler zurücksendet, wird von der Rückgabe ausgeschlossen. Ist das Etikett erst einmal entfernt, lässt es sich nicht wieder an dem Kleidungsstück anbringen.

Bleibt zu hoffen, dass diese Kennzeichnung von so vielen Händlern wie möglich angewendet wird und sich die hohe Wardrobing-Quote stark reduzieren lässt.

(Bildquelle Artikelanfang: © gonghhimin468 /Pixabay.com)

 

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